5.18. Mit Eingabe vom 26. Februar 2024 äusserte sich die Beschwerdeführerin zu den Protokollen der Kinderanhörung. 5.19. Mit Eingabe vom 29. Februar 2024 verzichteten die Beiständinnen auf eine Stellungnahme zu den Protokollen der Kinderanhörung. 5.20. Mit Eingabe vom 4. März 2024 reichte der Kindsvertreter seine Kostennote ein. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: