5.10. In ihrer Eingabe vom 20. November 2023 informierte die Beschwerdeführerin u.a. darüber, dass der im Kanton Aargau als Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie zugelassene Herr Dr. AJ._____ sich bereit erklärt habe, die Abklärung der Betroffenen zusammen mit Frau AK._____ von […], wo beide Betroffene bereits in die Therapie gingen, zu übernehmen. Am 16. November 2023 habe der erste Abklärungstermin stattgefunden. Dies habe in der Stellungnahme der Beiständinnen keinen Eingang gefunden. 5.11. Mit Eingabe vom 21. Dezember 2023 erstattete der Kindesvertreter eine Stellungnahme und beantragte: