1. Für die Kinder B._____, geb. tt.mm.2013 und C._____, geb. tt.mm.2016 sei über den Verein Kinderanwaltschaft Schweiz ein unabhängiger und ausgebildeter Kindsverfahrensvertreter mit juristischem Hintergrund zu bestellen. 2. Es sei raschmöglichst eine öffentliche mündliche Verhandlung mit persönlicher Anhörung der Kindseltern durchzuführen. 5.2. Die Vorinstanz verzichtete mit Schreiben vom 18. September 2023 auf eine Vernehmlassung unter Hinweis auf die Begründung im angefochtenen Entscheid. 5.3. Mit Eingabe vom 27. September 2023 reichte der Vater eine Stellungnahme ein.