_ zu unterstützen, zu begleiten und zu überwachen; − eine hochfrequente aufsuchende sozialpädagogische Familienbegleitung zu organisieren und zu installieren, für deren Finanzierung besorgt zu sein sowie deren Umsetzung zu überwachen; − das Helfernetz zu koordinieren und den involvierten Fachpersonen als Ansprechperson zur Verfügung zu stehen; − die den Eltern erteilten Weisungen zu überwachen 5. Der Beschwerdeführerin sei für das Beschwerdeverfahren die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung der unterzeichnenden Rechtsbeiständin als unentgeltliche Rechtsvertreterin zu bewilligen.