5. 5.1. Gegen den ihr sodann am 10. August 2023 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid vom 17. Juli 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 11. September 2023 Beschwerde bei der Kammer für Kindesund Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau und stellte folgende Anträge: - 12 - 1. Die Ziffern 1 und 4.2 des Entscheids der KESB Baden vom 17. Juli 2023 seien aufzuheben. 2. B._____ und C._____ seien zur Beschwerdeführerin zurückzuplatzieren und den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht über B._____ und C._____ wieder zu erteilen. 3. Die Aufgaben der Beiständin 1 für B._____ seien wie folgt anzupassen: