4. Die bei der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau von der Mutter (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 31. Juli 2023 gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung erhobene Beschwerde mit superprovisorischen Anträgen wurde unter der Geschäftsnummer XBE.2023.64 erfasst. Mit Verfügung vom 4. August 2023 wies der Instruktionsrichter das Gesuch um Erlass einer superprovisorischen Verfügung ab, soweit darauf eingetreten wurde.