und den zuständigen Stellen die geeignete Beschulung von C._____ vertieft abzuklären und gegebenenfalls zu organisieren; − bei Bedarf und abhängig vom Schulsetting für einen Therapieplatz für C._____ besorgt zu sein und hinsichtlich seines Entwicklungs- und - 11 - Förderbedarfs im Austausch mit der zuständigen psychologischen respektive psychiatrischen Fachperson zu stehen; − die den Eltern erteilten Weisungen zu überwachen. 4.4. Im Übrigen bleiben ihre bisherigen Pflichten, insbesondere zur ordentlichen Berichtsablage, unverändert bestehen.