4. 4.1. Die für B._____ und C._____ bestehenden Beistandschaften nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB werden weitergeführt. - 10 - 4.2. Die bisherige Beiständin 1 für B._____ wird in ihrem Amt bestätigt und der Aufgabenkatalog wird wie folgt angepasst: