Das formelle Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt neu beim Bezirksgericht Baden, Abteilung Familiengericht, als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. 1.2. B._____ und C._____ werden per 9. August 2023 im Schulheim Q._____ platziert. 1.3. Die Eltern werden für berechtigt erklärt, B._____ und C._____ jedes zweite Wochenende in Absprache mit dem Schulheim Q._____ von Freitagabend, Schulschluss, bis Sonntagabend mit sich oder zu sich auf Besuch zu nehmen. Zudem werden sie für berechtigt erklärt, mit B._____ und C._____ 10 Wochen Schulferien auf eigene Kosten zu verbringen.