2.31. Die gegen den Entscheid der KESB R._____ vom 23. Dezember 2021 erhobene Beschwerde wurde mit Urteil des Bezirksrats R._____ vom 25. August 2022 abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde (act. 561 in Vorakten KESB R._____). 2.32. Seit 1. Januar 2023 wohnt die Mutter in einer […]-Zimmerwohnung in Z._____.