2.28. Mit Eingabe vom 22. Juni 2022 beantragten die Beiständinnen bei der KESB R._____ u.a. die Umplatzierung der Kinder per 28. Juli 2022 in die Pflegefamilie AB._____ in Z._____. Die Beiständinnen führten aus, die Eltern und einmalig die Kinder hätten bereits seit Beginn der Platzierung wiederholt von Aussagen der Kinder, welche auf Gewalt, Drohungen und häufiges Schreien in der Pflegefamilie hinweisen würden, berichtet. Es sei zu einer starken Frontenbildung zwischen Eltern und der Pflegefamilie im Kanton X._____ gekommen, was sich mittel- und langfristig negativ auf die Entwicklung der Kinder auswirke.