2.21. Mit superprovisorischem Entscheid vom 4. Oktober 2021 ordnete die KESB R._____ die verdeckte Platzierung der vier Kinder an einem sicheren Ort an, entzog den Eltern das Aufenthaltsrecht und errichtete für die Kinder eine Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB (act. 162 in Vorakten KESB R._____). Die Kinder wurden bei der Pflegefamilie AA._____ im Kanton X._____ platziert.