Zusammengefasst wurde festgehalten, dass die Eltern sich zu keiner Form der pädagogischen Unterstützung bereit zeigten, was für alle vier Kinder eine latente Kindswohlgefährdung darstelle. Es sei stark davon auszugehen, dass künftig auch die jüngeren Kinder zunehmend in ihren Verhaltensweisen und ihrer allgemeinen Entwicklung von der familiären Situation geprägt werden. Um eine langfristige Wahrung des Kindswohls sicher zu stellen, empfehle der Abklärungsdienst M._____ für die Kinder eine Errichtung einer Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB und eine Weisung an die Eltern, B._____ für eine schulpsychologische Abklärung anzumel- -6-