2.18. Aus der Umfeldabklärung des Abklärungsdienstes M._____ vom 28. April 2021 (act. 113 in Vorakten KESB R._____) geht betreffend B._____ hervor, dass dieser seit Januar 2021 erneut Auffälligkeiten zeige. Er habe aussergewöhnlich viele und starke Auseinandersetzungen mit Mitschülern und sei täglich in Streitereien mit anderen Kindern verwickelt. Auffallend scheine dabei, dass B._____ die Vorkommnisse jeweils anders schildere als die übrigen Beteiligten. Die Schule habe mehrere Telefonate von Müttern erhalten, welche erzählten, dass sie vom Vater von B._____ kontaktiert, teils auch beleidigt und bedroht worden seien. Die Eltern von B.___