2.16. Mit Entscheid der KESB R._____ vom 4. Februar 2021 wurde zur Abklärung des Ausmasses der Kindeswohlgefährdung von B._____, C._____, I._____ und J._____ eine Intensivabklärung durch den Abklärungsdienst XX._____ GmbH angeordnet (act. 106 in Vorakten KESB R._____). -5- 2.17. Nachdem die Eltern ihre Mitwirkung im Rahmen der Intensivabklärung verweigerten, wurde der Abklärungsdienst M._____ von der KESB R._____ mit einer Umfeldabklärung beauftragt.