2.11. Mit E-Mail vom 11. August 2020 teilte die Mutter der KESB R._____ mit, I._____ und C._____ würden ab dem 17. August 2020 einen privaten Kindergarten besuchen. Gleichzeitig verlangte sie eine Kostengutsprache (act. 74 in Vorakten KESB R._____). 2.12. Am 18. August 2020 kam es aufgrund eines verbalen Streits der Eltern mit Sachbeschädigungen durch den Vater in der Wohnung der Mutter zu einem Polizeieinsatz (act. 77 f. in Vorakten KESB R._____). 2.13. Mit Beschluss des Gemeinderats V._____ vom 15. September 2020 wurde der Antrag auf Kostenübernahme des Privatkindergartens abgewiesen (act. 81 in Vorakten KESB R._____).