2.6. In der Folge weigerte sich die Mutter im Hinblick auf einen Klassenwechsel von B._____ das Dokument "Verbindliche Vereinbarungen für eine positive Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zum Wohle des Kindes" zu unterzeichnen (act. 46 ff. in Vorakten KESB R._____) und meldete B._____, C._____ und I._____ am 30. November 2019 sodann auch für die ausserfamiliäre Betreuung in der Kita resp. für den Mittagstisch ab (act. 52 in Vorakten KESB R._____). 2.7. Mit Schulpflegebeschluss vom 28. November 2019 wurde für B._____ ab sofort einen Klassenwechsel ins Schulhaus K._____ und die Durchführung einer SPD-Abklärung beschlossen (act. 57/17 in Vorakten KESB R._____).