2. 2.1. Mit Schreiben vom 5. November 2016 reichte die Kantonspolizei L._____ bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk R._____ (nachfolgend: KESB R._____) eine Gefährdungsmeldung betreffend B._____, C._____ und I._____ ein. Der Meldung ist zu entnehmen, dass die Polizei am 4. November 2016 wegen häuslicher Gewalt zwischen den Eltern ausrücken musste. Von der Polizei wurde aufgrund der stark verwahrlosten Wohnung ein Eingreifen und Handeln der KESB dringend empfohlen (act. 9 in Vorakten KESB R._____).