3.4. Am 21. September 2023 reichte die Beschwerdeführerin eine weitere Eingabe ein. Darin führte sie aus, dass sie und ihr Ehemann sich zwischenzeitlich getrennt und den gemeinsamen Haushalt aufgelöst haben und in den kommenden Wochen das Eheschutz- oder Scheidungsverfahren eingeleitet werde. Im Weiteren stellte sie die Einreichung weiterer von ihrer Beiständin zur Verfügung gestellten Unterlagen zu ihrer finanziellen Situation in Aussicht. 3.5. Mit Eingabe vom 6. Oktober 2023 reichte die Beschwerdeführerin weitere Unterlagen zu ihrer finanziellen Situation ein. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: