" 1. Ziffer 2 der Verfügung vom 6. Juli 2023 des Bezirksgerichts Zofingen, Familiengericht, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei für das Verfahren betreffend Erweiterung des Besuchsrechts beim Bezirksgericht Zofingen, Familiengericht, Kin- des- und Erwachsenenschutzbehörde, die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Beiordnung der Unterzeichnenden als unentgeltliche Rechtsbeiständin.