2.2. Am 23. Juni 2023 reichte die Beiständin des Betroffenen dem Familiengericht Zofingen eine Stellungnahme ein und führte aus, dass in Rücksprache mit der Wohngruppe F._____ einige Daten für zusätzliche begleitete Besuche der Kindsmutter gefunden werden konnten (act. 6 in KEMN.2023.383). 2.3. Daraufhin erliess der Präsident des Familiengerichts Zofingen (nachfolgend: Vorinstanz) am 6. Juli 2023 folgende Verfügung (KEMN.2023.383): " 1. Ohne anderslautenden Gegenbericht innert 10 Tagen wird der Antrag auf Erweiterung des Besuchsrechts als erledigt erachtet und das Verfahren intern abgeschrieben.