1.3. Die Platzierung des Betroffenen und der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts wurden mit Entscheid des Familiengerichts Zofingen vom 26. Juli 2019 bestätigt. Mit gleichem Entscheid sprach das Familiengericht der Kindsmutter ein Besuchsrecht von zweimal pro Woche während zwei Stunden begleitet in den Räumlichkeiten […] zu (KEMN.2019.484). 1.4. Mit Entscheid vom 16. Oktober 2019 (KEMN.2019.640) wurde der Betroffene ins Kinderheim E._____, […], umplatziert. Die Kindeseltern wurden berechtigt, den Betroffenen nach Möglichkeiten des Kinderheims E._____ zweimal pro Woche im Kinderheim zu besuchen.