und Kitazeiten der Betroffenen, der persönlichen Betreuung durch die Mutter, wenn sie nicht arbeite, und der Betreuung der Betroffenen durch ihren Grossvater mütterlicherseits bei Bedarf. Es liege in der Natur der Sache, dass sich diesbezüglich keine starren, unverrückbaren stets zur gleichen Zeit startenden und endenden Betreuungszeiten manifestieren könnten. Solche Betreuungssysteme, welche sämtliche berufstätige Eltern kennen und leben würden, würden in keiner Art und Weise dem Kindeswohl entgegenstehen.