Diesbezüglich hielt die Vorinstanz fest, die Betreuungssituation erscheine sowohl beim Vater als auch bei der Mutter geeignet. Es bestehe ein leichter Vorteil zugunsten der Mutter, da sie über fixe Einsatzzeiten verfüge, die Arbeitgeberin sich auf die Bedürfnisse der Mutter einlasse und sich die externe Betreuungsmöglichkeit in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsund Wohnort der Mutter befinde. Aufgrund der bisher gelebten Betreuung -8-