3.3. Die Mutter beantragte mit Beschwerdeantwort vom 7. September 2023 folgendes: " 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Der Beschwerdegegnerin sei die unentgeltliche Rechtspflege für das vorliegende Verfahren zu bewilligen und es sei ihr die unterzeichnende Rechtsanwältin als ihre unentgeltliche Rechtsvertretung beizugeben. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers (inkl. MwSt.)." 3.4. Mit Eingabe vom 25. September 2023 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein. 3.5. Mit Eingabe vom 6. Oktober 2023 erstattete die Mutter eine Stellungnahme.