" Ziff. 2 des angefochtenen Entscheids sei aufzuheben, und es sei stattdessen wie folgt zu entscheiden: -4- 1. C._____, tt.mm.2018, sei unter die Obhut des Vaters zu stellen. 2. Die Mutter sei berechtigt zu erklären, C._____ jedes 2. Wochenende (Freitagabend bis Sonntagabend) zu sich auf Besuch zu nehmen und 5 Wochen Ferien mit ihr zu verbringen. Unter Kostenfolge." 3.2. Die Vorinstanz verzichtete mit Schreiben vom 25. August 2023 auf eine Vernehmlassung unter Hinweis auf die Begründung des angefochtenen Entscheids.