[…] -3- 1.2. Die Teilvereinbarung vom 18. August 2021 (Betreuungsplan ab 18. August 2021 bis Eintritt Kindergarten) lautet wie folgt: […] 2. 2.1. Ab Eintritt in den Kindergarten wird C._____ unter die Obhut der Mutter gestellt. 2.2. Ab Eintritt in den Kindergarten gilt folgende Regelung des Besuchs- und Ferienrechts: Der Vater wird berechtigt erklärt, die Betroffene jedes zweite Wochenende von Freitagabend 18.00 Uhr bis Sonntagabend 18.00 Uhr zu sich auf Besuch zu nehmen.