2.2. Das Gerichtspräsidium des Familiengerichts Brugg erliess am 4. Januar 2023 einen Entscheid und regelte in Dispositivziffer 2 die Obhut der Betroffenen nach deren Kindergarteneintritt (KEKV.2020.74): " 1. Die Teilvereinbarungen vom 19. Februar 2021 und 18. August 2021 über die Obhut und den persönlichen Verkehr und die Betreuungsanteile sowie über den vorläufigen Unterhaltsbeitrag für die Betroffene werden richterlich genehmigt. 1.1. Die Teilvereinbarung vom 19. Februar 2021 (Betreuungsplan vom 19. Februar 2021 bis 17. August 2021 und vorläufige Unterhaltsregelung) lautet wie folgt: