2. 2.1. Nachdem die Mutter mit Eingabe vom 7. Dezember 2020 einen Antrag auf Klärung der Obhut und des Unterhalts der Betroffenen sowie des Besuchsrechts des Vaters einreichte (vgl. act. 1 f. in KEKV.2020.74), nahm das Familiengericht Brugg Abklärungen vor. Nach einer Vermittlungsverhandlung am 19. Februar 2021 schlossen die Eltern eine erste Teilvereinbarung, welche vorläufig die Obhut über die Betroffene, deren Betreuung durch die beiden Elternteile, die Ferien sowie einen vorläufigen Unterhaltsbeitrag regelte (vgl. act. 104 ff. und 117 f. in KEKV.2020.74). Nach Einholung eines Sozialberichts über die Betroffene am 4. Mai 2021 (vgl. act.