und sich vermehrt beim Beschwerdeführer aufhalten würde. Die gegebenenfalls damit verbundenen Auswirkungen auf die Betroffene wären erheblich nachteilig und kindswohlgefährdend. Die wirksame Begegnung der Kindswohlgefährdung erfordert eine Stabilisierung der vorliegenden Situation, welche mit der Weiterführung des bereits Gelebten in der Institution F. in Q. erreicht werden kann. Die Betroffene kann dort weiterhin zusammen mit ihrer Mutter in einem geschützten und zuverlässigen Umfeld leben.