det war. Die Mutter zeigt ein sich wiederholendes Verhaltensmuster mit depressiven Phasen und Verwahrlosung (vgl. act. 6 ff., 15 ff., 25 ff., 48, 50, 110 ff. und 116 f. in KEMN.2022.87) und der Beschwerdeführer zeigt sich entgegen seinen Ausführungen in der Beschwerde teilweise unzuverlässig und wenig transparent (vgl. act. 47 f., 51, 139 und 143 in KEMN.2022.87). Durch die immer wiederkehrenden Konflikte und konfliktreichen Situationen sowie die ambivalenten Verhaltensweisen der Eltern können diese der Betroffenen aktuell keine genügend stabile Situation gewährleisten.