Der Beschwerdeführer habe der Kindsmutter gegenüber keine Gewalt angewendet, so habe sie auch ihre Anzeige gegen ihn wegen häuslicher Gewalt zurückgezogen. Auch betreffend den Verlust der Arbeitsstelle beim […] per Mitte Januar 2023 sei der Beschwerdeführer gegenüber der Familienberatung stets transparent gewesen. Der Beschwerdeführer führe seit der Geburt der Tochter ein straffreies und harmonisches Leben. Er sei in schwierigen Familiensituationen stets seinen väterlichen Pflichten nachgekommen. Auch habe er das Setting der Kindsmutter und der Betroffenen in der Institution F. seit Oktober 2022 stets unterstützt, da die Betroffene in dieser Institution sehr gut aufgehoben sei.