Nachdem die Mutter über den Beschluss des Familiengerichts Zurzach vom 29. November 2022 orientiert wurde, dass die Betroffene in die vollbetreute Abteilung der Institution F. in Q. umplatziert wurde, befand sich die Mutter in einem psychischen Ausnahmezustand und weigerte sich vehement, ebenfalls dorthin zu wechseln. Dr. med. P. von den Mobilen Ärzten verfügte am 30. November 2022 für die Mutter eine fürsorgerische Unterbringung in der Klinik I.. Anschliessend wohnte die Mutter im vollbetreuten Wohnen der Institution F. in Q., wo sie sich jedoch gemäss eigenen Angaben nicht wohlfühle und es "nicht aushalte" (vgl. act. 110 ff., 116 f., 126 und 134 f. in KEMN.2022.87).