Nach einer persönlichen Anhörung der Eltern am 17. Mai 2022 (vgl. act. 20 ff. in KEMN.2022.87) zeigten sich diese mit der vorläufigen Betreuung der Betroffenen durch den Vater, die Grossmutter väterlicherseits und die Tagesmutter sowie mit einer weiteren Abklärung der definitiven Zuteilung der Betroffenen durch die Jugend-, Familien- und Eheberatung (JFEB) Bezirk G. einverstanden (vgl. act. 29 in KEMN.2022.87).