3. Aus der Kurzbegründung und den Akten ergibt sich, dass am 1. Mai 2022 erhebliche Auseinandersetzungen zwischen den Eltern zu einem Polizeieinsatz der Regionalpolizei […] führten. Aufgrund ihres besorgniserregenden psychischen Zustandes wurde die Mutter fürsorgerisch untergebracht. Der Vater nahm in der Folge die Betroffene zu sich und wohnte mit ihr vorerst bei ihrer Grossmutter väterlicherseits (vgl. act. 6 in KEMN.2022.87). Mittels Polizeibericht vom 1. Mai 2022, in welchem die extreme Zumüllung der Wohnung der Eltern beschrieben und dokumentiert wurde, wurde das Familiengericht Zurzach gleichentags über die prekären häuslichen Verhältnisse aufmerksam gemacht (vgl. act.