12. Einem allfälligen Antrag auf schriftliche Entscheidbegründung sowie einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen." 2. 2.1. Gegen diesen ihm am 27. Dezember 2022 schriftlich zugestellten Entscheid im Dispositiv erhob der Vater (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 6. Januar 2023 Beschwerde bei der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragte: