Der Vater wird danach berechtigt erklärt, die gemeinsame Tochter bzw. Betroffene zweimal pro Woche bis 18:00 Uhr (ohne Übernachtung) mit sich oder zu sich auf Besuch zu nehmen (nach Möglichkeit der Institution F. sowie in Absprache mit dem Beistand). 9. Die psychiatrische Begutachtung der Mutter der Betroffenen hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Mutterrolle erfolgt in einem separaten Verfahren. 10. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 11. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.