Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entscheidet: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung des Familiengerichts Baden vom 22. Juni 2023 (KEMN.2023.1111) aufgehoben und es wird erkannt: - 15 - 1. Dem Vater wird die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. 2. Als unentgeltlicher Rechtsvertreter wird Rechtsanwalt MLaw Pascal Schürch […] eingesetzt. 3. Der Vater wird auf die Nachzahlungspflicht bei Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse hingewiesen (Art. 123 Abs. 1 ZPO). 4. Es werden weder Gerichtskosten erhoben noch Parteientschädigungen zugesprochen.