Dieser sei aufgrund eines Unfalls nicht zur Anhörung erschienen (Protokoll vom 21. Oktober 2022). Am 18. November 2022 habe die Anhörung schliesslich stattgefunden, wobei die Vorinstanz jedoch einen Dolmetscher für die falsche Sprache vorgeladen habe. Angesichts seines Wunsches, Kontakt zur Betroffenen pflegen zu können, habe er aufgegeben und zu seinem Nachteil auf eine Übersetzung verzichtet (Beschwerde Rz. 29 bis 34). Im Weiteren stärke die Beiständin der Betroffenen die Rechtsposition der Kindesmutter und halte ihm pflichtwidrig Informationen vor, weshalb auch diesbezüglich die Waffengleichheit nicht bestehe.