41 bis 43). Die Haltung der an den Kindesschutzmassnahmen beteiligten Personen würden die haltlosen und erwiesenermassen falschen strafrechtlichen Anschuldigungen der Kindesmutter implizit bestätigen. Dies könne in Verbindung zur derzeit unbekannten und unkontrollierten Einflussnahme der Mutter auf die Betroffene zu einer sogenannten Paramnesie bzw. einem "false memory syndrome" führen (vgl. Beschwerde Rz. 44 bis 46 sowie 57 bis 60). - 10 -