3.6. Mit Verfügung vom 22. Juni 2023 (KEMN.2023.1111) erkannte das Präsidium des Familiengerichts Baden (nachfolgend: Vorinstanz): " 1. Dem Vater wird die unentgeltliche Rechtspflege für die Gerichtskosten gewährt. 2. Das Gesuch um Einsetzung von MLaw Pascal Schürch, Rechtsanwalt […] als unentgeltlicher Vertreter wird abgewiesen. 3. Es werden weder Gerichtskosten erhoben noch Parteientschädigungen zugesprochen."