6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Mutter, soweit überhaupt Kosten erhoben und Parteientschädigungen zugesprochen werden. PROZESSUALE ANTRÄGE 1. Es seien, die Betroffene, der Vater, die Mutter sowie die Beiständin persönlich anzuhören. 2. Es sei für die Anhörung ein sprachlicher und allenfalls kultureller Übersetzer beizuziehen." -5- 3.4. Die Beiständin reichte dem Familiengericht Baden am 13. Juni 2023 (Posteingang) eine Stellungnahme ein (act. 57 ff. in KEMN.2023.1111). 3.5. Mit Eingabe vom 12. Juni 2023 erstattete die Kindesmutter eine Stellungnahme (act. 64 ff. in KEMN.2023.1111).