4. 4.1. Es sei der Mutter zusätzliche die Weisung zu erteilen, - den Vater aktiv über anstehende Entscheidungen im Leben der Betroffenen zu informieren und ihn in die Entscheidung als gleichwertiger Elternteil miteinzubeziehen; - die Besuche zwischen Tochter und Vater aktiv zu fördern; - sich einer kindeswohlzentrierten Therapie zu unterziehen und/oder einen kindeswohlzentrierten Elternkurs zu besuchen. 4.2. Eventualiter seien den Eltern geeignete Weisungen zu erteilen. 5. Es sei dem Vater im vorliegenden Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und der unterzeichnende Rechtsanwalt sei zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter zu bestellen.