-3- ren mit Verfügung vom 16. November 2022 ein (STA.2022.6943). Die gegen die Einstellung des Strafverfahrens von der Kindesmutter erhobene Beschwerde wurde von der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Entscheid vom 5. April 2023 abgewiesen (SBK.2023.12).