Die Kindesmutter erstattete am 15. August 2022 Strafanzeige gegen den Kindesvater und warf ihm vor, die Betroffene während den gemeinsamen Ferien im Zeitraum vom 31. Juli bis 7. August 2022 sexuell missbraucht zu haben (vgl. Protokoll der Einvernahme der Kindesmutter vom 17. August 2022 in KEMN.2022.1078). Da die Betroffene anlässlich ihrer Einvernahme vom 14. September 2022 "keinerlei belastende Aussagen gemacht [hat], welche auch nur ansatzweise den im Raum stehenden Anfangsverdacht der sexuellen Handlungen mit Kindern erhärten würde[n]" (vgl. Schreiben der Staatsanwaltschaft Baden vom 15. September 2022 in KEMN.2022.1078), stellte die Staatsanwaltschaft Baden das Strafverfah-