2. 2.1. Am 10. August 2022 reichte die Kindesmutter dem Familiengericht Baden eine Eingabe ein, in welcher sie den Kindesvater des sexuellen Missbrauchs an der Betroffenen bezichtigte und um eine vorläufige Aufhebung des Besuchsrechts ersuchte (vgl. Dossier KEMN.2022.1078).