1.2. Das Familiengericht Bremgarten genehmigte mit Entscheid vom 27. April 2022 (KEKV.2022.3 in KEZW.2022.61) die zwischen den Eltern abgeschlossene Teilvereinbarung vom 26. April 2022 über das Kontaktrecht des Kindesvaters und berechtigte ihn zusätzlich, mit der Betroffenen während drei Wochen auf eigene Kosten Ferien zu verbringen, wobei diese in der Schweiz stattzufinden und maximal eine Woche am Stück zu dauern haben. 1.3. Mit Entscheid vom 4. Juli 2022 (KEZW.2022.61) wurde die Führung der Beistandschaft zuständigkeitshalber durch das Familiengericht Baden übernommen.