2. 2.1. Mit Schreiben vom 16. Februar 2023 beantragte der Betroffene bei der Gesuchstellerin die Errichtung einer Beistandschaft. Dies insbesondere daher, weil er regelmässig Suchtdruck verspüre und es ihm leider nicht möglich sei, seine Finanzen selbständig zu verwalten. Durch die Unterstützung könnte er weiter seine Stabilität festigen, seine Schulden abbauen und zu gegebenem Zeitpunkt schrittweise seine Finanzen eigenständig übernehmen. Die Stiftung G. mit Sitz in T., in deren Betreutem Wohnen in U. sich der Betroffene seit dem 5. Mai 2021 befindet, unterstützte den Antrag des Betroffenen mit Schreiben vom 16. Februar 2023 an die Gesuchstellerin (KEMN.2023.154 act. 1 ff.).