1.3. Nachdem die Gesuchstellerin die letzte eingereichte Steuererklärung und die letzte definitive Steuerveranlagung des Betroffenen sowie einen Sozialbericht beim Sozialdienst der Gemeinde S. eingeholt hatte, verzichtete sie mit Entscheid vom 31. Januar 2020 auf die Errichtung einer behördlichen Massnahme für den Betroffenen (KEMN.2019.789 act. 33 ff.).