1.2. Nach einer Meldung einer Mitarbeitenden der Apotheke D. in Q. vom 27. November 2019 hielt die Stadtpolizei Q. den Betroffenen gleichentags an. Die ebenfalls aufgebotenen Mobilen Ärzte verfügten keine fürsorgerische Unterbringung (FU), da der Betroffene freiwillig in die Psychiatrie eintreten wollte und sich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln auf den Weg nach R. machte (KEMN.2019.789 act. 23).